Zuerst wird mit einem speziellen Test Ihre individuelle Sehleistung und den daraus resultierenden Vergrößerungsbedarf ermittelt. Dies führt ein Augenarzt oder ein Low Vision Experte durch. Denn diese sind ausschlaggebend dafür, dass Sie ein Rezept vom Ihrem Augenarzt erhalten.
3. Das Ausstellen eines Rezeptes vom Augenarzt
Nach der Beratung durch Blickpunkt Auge - Beratungsstelle Unterfranken-Würzburg-Schweinfurt-Bad Kissingen-Hassberge-Kitzingen-Main Spessart-Rhön Grabfeld, vereinbaren Sie daraufhin einen Termin bei Ihrem Augenarzt. Dieser wird Ihnen sodann ein abrechnungsfähiges Rezept für Ihre benötigen Hilfsmittel ausstellen und mitgeben.
Von Vorteil ist, wenn Sie im Vorfeld die optimale Brillenversorgung schon haben! Denn nur mit einer optimal-angepassten Brille kann man so viel wie möglich an Sehleistung herausholen!
2. Die Ermittlung Ihrer benötigen Hilfsmittel
Nehmen Sie Kontakt zu den folgenden Stellen auf, diese beraten Sie weitergehend und können Ihnen individuell mit Rat und Tat zur Seite stehen und auch mobile Vorlesegeräte wie die OrCam oder ein stationäres Bildschirmlesegerät, nicht nur bei Ihnen zu Hause testen, sondern sich auch um alle weiteren Abwicklungen kümmern: Blickpunkt Auge - Beratungsstelle Unterfranken-Würzburg-Schweinfurt-Bad Kissingen-Hassberge-Kitzingen-Main Spessart-Rhön Grabfeld
Nach der Beratung durch Blickpunkt Auge - Beratungsstelle Unterfranken-Würzburg-Schweinfurt-Bad Kissingen-Hassberge-Kitzingen-Main Spessart-Rhön Grabfeld, vereinbaren Sie daraufhin einen Termin bei Ihrem Augenarzt. Dieser wird Ihnen sodann ein abrechnungsfähiges Rezept für Ihre benötigen Hilfsmittel ausstellen und mitgeben.
Sie haben schon ein Rezept vom Augenarzt
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu folgenden Stellen auf, um dort Ihre individuellen Produkte testen zu können: Blickpunkt Auge - Beratungsstelle Unterfranken-Würzburg-Schweinfurt-Bad Kissingen-Hassberge-Kitzingen-Main Spessart-Rhön Grabfeld
Diese übernehmen sodann nicht nur die Hausbesuche und die Einweisung der Geräte, sondern rechnen auch mit den Krankenkassen direkt ab.
Diese übernehmen sodann nicht nur die Hausbesuche und die Einweisung der Geräte, sondern rechnen auch mit den Krankenkassen direkt ab.